Der Beruf des Rechtsanwalts

Der Rechtsanwalt ist ein Fachmann des Rechts und der hiermit verbundenen Verfahren. Er wird in der privaten oder beruflichen Sphäre seiner Mandanten tätig, um seine Aufgabe als Berater, Verhandlungsführer, Vertreter und/oder Verteidiger ihrer Interessen zu erfüllen.

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts beschränkt sich nicht auf die Vertretung vor Gericht: im Gegenteil kann sie nach Möglichkeit Gerichtsverfahren vermeiden. In diesem Rahmen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, jede ihm anvertraute Akte sorgfältig zu prüfen, damit er seinen Mandanten optimal über die Konsequenzen und die Zweckmäßigkeit aller denkbaren Vorgehensweisen beraten kann.

Die mit seinem Beruf verbundene hohe Professionalisierung und große Verantwortung machen den Rechtsanwalt zum bevorzugten Ansprechpartner für eine objektive Stellungnahme zu einer Akte, sowie für die Bewertung der Fundiertheit eventueller prozeduraler Schritte oder allgemein jeder wichtigen rechtlichen Entscheidung.

Der Rechtsanwalt besitzt im Rahmen der Gerichtsverfahren auch das Monopol der Plädoyers für die rechtsuchenden Bürger. Auch wenn ein Bürger sich prinzipiell allein vor einem Richter verteidigen kann, so nimmt der Rechtsanwalt doch angesichts der äußersten Komplexität des Rechts und der in manchen Bereichen notwendigen spezialisierten Begleitung eine zentrale Rolle ein.

Der Rechtsanwalt unterliegt für die Gesamtheit seiner Aufgaben streng definierten deontologischen Regeln, die insbesondere durch den Präsidenten und den Disziplinarrat seiner Anwaltskammer überwacht werden. Seine Verpflichtungen zur Unabhängigkeit, Rechtschaffenheit und zum Berufsgeheimnis machen ihn zum Ansprechpartner des Vertrauens.

Die Anwaltskanzlei LDT befolgt in diesem Rahmen die deontologischen Normen der Anwaltskammer Lüttich.