Honorare

Wir möchten gewährleisten, dass die Kosten unserer Leistungen im direkten Verhältnis zu ihrer Bedeutsamkeit stehen. Aus der Erfahrung zeigt sich, dass die Festlegung einer Pauschale oft nicht den Interessen des Mandanten gerecht wird. Daher arbeiten wir auf der Grundlage eines Stundensatzes. Jeder Rechtsanwalt hat seinen eigenen Stundensatz, der entsprechend seiner Erfahrung und seinem Spezialisierungsgrad festgelegt und regelmäßig neu bewertet wird.

Unser Ansehen, das von unserer Kanzlei angewandte Professionalismus- und Anforderungsniveau sowie die ausgezeichneten Ergebnisse, die wir vor Gericht erzielen, erfordern eine kontinuierliche Aktualisierung unserer Kenntnisse und unserer bedeutenden Dokumentationsressourcen entsprechend der konstanten Fortentwicklung der Gesetzgebung, der Regelungen, der Rechtsprechung, der Rechtslehre usw. Unsere Honorare umfassen diese kontinuierlichen Investitionen.

Um die Kosten ihrer Intervention zu reduzieren, besteht ein hohes Risiko, dass die Anwälte die Rechtsanalysen und die Mittel der Verteidigung zu schnell und ohne umfangreiche lehrmäßige und rechtswissenschaftliche Forschung erstellen. In diesem Zusammenhang erscheint die Möglichkeit, auf Spezialisten zurückzugreifen, die auch Hochschulangehörige sind, sehr deutlich. Durch ihre regelmäßigen schriftlichen oder mündlichen Beiträge auf Symposien, Konferenzen und in Arbeiten müssen diese Spezialisten in der Tat mit der Lehre und der Rechtsprechung vertraut sein. Diese laufenden Weiterbildungsarbeiten werden jedoch nicht im Rahmen der Akten in Rechnung gestellt.

Kontrolliert und mit der angemessenen Zurückhaltung festgelegt, die das Gerichtsgesetzbuch vorschreibt, sind unsere Stundensätze vergleichsweise attraktiv gegenüber jenen, die allgemein von Fachanwälten veranschlagt werden. Unser Stundensatz beträgt im Prinzip 50 bis 125 EUR für einen Praktikanten oder Mitarbeiter und 150 bis 300 EUR für einen Partner. Der angewandte Stundensatz kann in einer besonderen Vereinbarung geregelt werden, z.B. je nach Bedeutung der Akte oder ihrer Dringlichkeit.


Auf jeden Fall ist es unserer Meinung nach wesentlich, dass die Kosten für unsere Tätigkeit wirklich transparent sind. Deshalb und um die Vorhersehbarkeit der Kosten für unsere Tätigkeit zu gewährleisten:

  • teilen wir systematisch unsere Rechnungsrichtlinien vor Beginn unserer Tätigkeit mit ;
  • senden wir unseren Mandanten regelmäßig Zwischenhonoraraufstellungen und Vorschussanträge ;
  • stehen wir unseren Mandanten gerne zur Verfügung, um diesen Aspekt der Vertrauensbeziehung, die wir mit ihnen aufbauen möchten, mündlich zu besprechen.

Auch wenn die Abrechnung nach Stundensätzen die Regel ist, so kann doch, je nach Ihren Bedürfnissen, eine andere Abrechnungsweise im Rahmen eines besonderen Vertrags vereinbart werden.